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Du darfst. Du nicht.

Dresdner Oberstaatsanwalt räumt den Weg für Nazis frei.

Blödsinn, nicht wahr? Stimmt aber leider: Lesen Sie selbst. Die Polizei hat heute in Dresden und Berlin Büros von Organisatoren einer Gegendemonstration zu einem Neonazi-Aufmarsch in Dresden am 13. Februar durchsucht. – Und die deutsche Gesetzgebung steht auch noch hinter der Aktion. Sensibilität scheint es bei „Staatens“ allerdings nicht zu geben. Überhaupt interessiert mich die Frage, ob die Aktionen eines Oberstaatsanwalts durch irgendeine höhere Instanz legitimiert oder in Auftrag gegeben werden. Oder herrscht dort noch Autokratie à la „das Gesetz bin ich“ (was auch dessen Auslegung einschließt?) ? Was also ist der wahre Grund, warum den Braunen immer wieder der Weg geebnet wird? „Recht und Ordnung wahren“? – Aus Sicht der Ermittler (Zitat) „…werde durch das Bündnis „Gemeinsam Blockieren“ zu Straftaten aufgerufen, weil damit eine bereits genehmigte Demonstration behindert werden solle.“ – Besser zu Gesicht stünde der Staatsanwaltschaft, sich nach den wahren Brandstiftern respektive Straftätern umzuschauen. Und schließlich wird einem reichlich schlecht, wenn ein Oberstaatsanwalt den GG-Artikel 8 der Versammlungsfreiheit für gewisse Gruppen garantiert, anderen diese aber verweigert. Ganz nebenbei ist das mal wieder ein Fall für die Endlossoap namens „Dresden blamiert sich.“

Weitere Quellen: Linke
taz
Tagesspiegel

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Veröffentlicht in Dresden

4 Kommentare

  1. Wer schützt wen? Es ist ganz offensichtlich, dass man hierzulande wohl mehr Angst vor einer imaginären roten Gefahr hat als vor einer realen braunen. Da könnte ich nur kotzen…

    • Bin doch häufig der Meinung, dass es nicht die Angst vor roten Gefahr ist, sondern zumindest die Akzeptanz des anderen Lagers, wenn nicht gar Schlimmeres.

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