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Behinderten-Sex bald verboten!

Wenn das BuVerfG mit seiner heutigen absurden Begründung zum Inzesturteil konsequent wäre, wäre die zeitnahe Umsetzung meiner Artikelüberschrift die logische Folge. Dass die Herren Richter sich mit ihrer Beurteilung in eine Grau-, nein eine Schwarzzone bewegen, die in früheren Zeiten mit Begriffen wie „Gutmenschen“ umschrieben wurde, ist skandalös. Es gibt keine Begründung für ein solches Urteil, außer der anhalten Tabuisierung innerhalb überkommener Moralvorstellungen. Ein wenig erinnert es mich auch an Vorschlaghammererziehung: Was schon immer gut für Dich war, kann nicht verkehrt sein. Bloß dass das BuVerfG bereits das letzte Glied in der Kette ist. Anfechtung möglich (Die Kläger wollen jedenfalls weiterkämpfen)? Ich glaube eher, dass eine öffentliche Diskussion um das Rechtsempfinden in solch sensiblen ethischen Fragen überfällig ist. Schließlich leben wir nicht mehr im Urwald und Darwin ist tot.

Mehr dazu auch hier:
* Die Zeit, 46/2007 (beschreibt den Fall um den es geht)
* Sarah Benke
* Holger Klein, dazu siehe auch die 10 Wahrheiten bei unfehlbar.net
* taz
* Interview bei SpOn mit Tatjana Hörnle

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Veröffentlicht in Weblog

11 Kommentare

  1. Ich tu mich immer ganz schwer mit dieser Sache. Ethisch und moralisch, dass ist so eine Sache, die lässt sich nicht durch fünf Minuten nachdenken klären. Und wenn durch so eine Liebe keiner einen Nachteil hat, wieso soll man dann dieses Glück unterbinden? Eine wie gesagt äußerst schwierige Frage.

    Die Sache ist aber die, wenn solche inzestuösen Verhältnisse zu Nachwuchs führen, dann ist biologisch betrachtet die Wahrscheinlichkeit für eine Degeneration des Erbmaterials höher. Als Anschauungsmaterial mögen hier auch gewisse Adelsgeschlechter längst vergangener Tage dienen.

    Klar würde das nicht zu neuen Trends führen, und der Fortbestand der Menschheit ist deswegen nicht in Gefahr. Trotzdem, soll man das einer Minderheit zu billigen. Soll man das Risiko eines behinderten neuen Lebens in Kauf nehmen? Ist es moralisch gut oder schlecht, wenn man das Risiko minimieren möchte? Darf das Glück zweier Menschen über diesem Risiko stehen oder nicht?

    Also ich kann und will so etwas nicht beurteilen.

  2. Soweit ich weiß, kann Inzest erst zu Behinderungen führen, wenn die entstandenen Kinder ebenfalls wieder eine solche Beziehung führen. Und wie wahrscheinlich ist das denn heutzutage???
    Ich finde den Beschluß auch daneben und einfach veraltet.

    • Zwei Kinder aus dieser inzestuösen Verbindung sind behindert. Es ist aber nicht zwingend, dass es bei anderen Partnern nicht passiert wäre.

      Und ich möchte hier nur als Beispiel kurz die ägyptischen Pharaonen anführen, die fast durch die Bank (!) ihre Schwestern heirateten, damit das königliche Blut rein blieb. Darüber kann man natürlich auch streiten; es zeigt aber sehr deutlich, welchen Wandlungen moralische Grundsätze immer wieder unterworfen sind.

      @ hith: ab dem Mittelalter waren übrigens Verbindungen zwischen Adeligen, die um weniger als 15 Grade verwandt waren, von der Kirche missbilligt. Friedrich Barbarossa ließ sich von seiner ersten Frau Adela von Vohburg scheiden, weil sie sechsten Grads verwandt waren (nur um dann Beatrix von Burgund zu heiraten, auch um sechs Ecken verwandt). Man kann es sich halt immer schön drehen.

  3. Da würde ich den „10 Wahrheiten“ eher zustimmen: „Menschen am Maßstab ihrer Erbanlagen zu messen“ ist schon vom GG her verboten, insofern kann die „Aussicht“ auf einen Nachgeborenen nicht durch ein Verbot verhindert werden. Zudem scheinen da verschiedene Gerüchte mit Fakten vermengt zu sein, wenn es um den Nachweis von Behinderungen der Folgegeneration geht. Lediglich die rezessiven Elternmerkmale treten ja zutage, aber dass diese extrem negativ ausgeprägt sein MÜSSEN, habe ich noch nirgends belegt gefunden.
    Aber ich würde Euch zustimmen, die Fragestellung ist sehr komplex. Den Richtern allerdings kann ich kein Vertrauen aussprechen, da sie den Fall im Hinblick auf abzuwendenden Schaden (der ja auch in der Fallhäufigkeit kaum existiert) wohl nicht ausreichend analysiert haben.

    • In der Tat, dieses Thema den Richtern alleinigst anzuvertrauen ist sinnlos, man hat es ja schon bei den Gesetzen zur Gentechnik, oder Stammzellen gesehen. Ein Für und Wider lässt sich hier nicht bilanzieren. „Experten“ sind voreingenommen. Es ist schade, dass die Philospohie in heutigen Zeiten so verkümmert ihr Dasein fristet. Es gäbe so viele Dinge, wo ich mir von deren Seite Lösungsvorschläge wünsche.

      Was die Vererbung angeht, so gibt es beim Menschen zum Glück keine gesicherte Forschung diesbezüglich. Und wie gesagt, wer kann es sich erlauben, zu sagen, dass ein Leben aufgrund einer Behinderung nicht lebenswert sein kann? Meiner Meinung nach braucht es das Gesetz auch nicht, weil ich auf den aufgeklärten Menschen im Kantschen Sinne setze.

    • Interessanterweise ist bei dem Urteil z.B. in keinster Weise von Verhütung die Rede, kann ja auch nicht, weil der Paragraf uralt ist und das nicht einbezogen werden konnte. Nicht Kinderkriegen oder Vererbung wird also bestraft, sondern der Geschlechtsakt an sich…

    • @Franziska: Danke für den Hinweis, aber falls Sie die Betreiberin der Seite sein sollten: In der Form ist die „Hilfe“ kontraproduktiv. Es wird nirgends erklärt, WAS unterzeichnet wird und was mit den Unterschriften geschieht bzw. wo diese „Petition“ rechtskräftig eingereicht wird. Bevor da keine Erklärung stattfindet, werde ich da ganz sicher nicht unterzeichnen, denn die Seite unterscheidet sich kaum von seit Gründung des Internets im Web herumgeisternden Leukämie-Hilfe-Kettenbriefen, die den wirklich aktuell Kranken NULL und NIX helfen. Außerdem sollte im mindesten ein Online-System überlegt werden, dass Unterzeichner wie Nr. 73 rausfiltert oder zumindest die Seite vernünftig betreut werden. So ist das, auf Kölsch gesagt „völliger Kappes“. Beste Grüße.

  4. Die Seite wird von Frau Umlauf aus Berlin betrieben. Ich habe ihr geschrieben und sie hat sich für den Hinweis bedankt.

    Inzwischen ist die Seite auch geändert.

  5. Kreatur Kreatur

    Wird auch Zeit! „Behinderten-Sex bald verboten!“ — Und das wär auch richtig so!!! Allein schon die Vorstellung widert mich an, womöglich noch Behinderte mit Gesunden!!! Seit ich erfahren habe, dass ich Epilepsie habe, wünschte ich, man hätte mir direkt nach der Geburt den Schwanz abgeschnitten, dann hätte ich das Ding gar nicht erst in irgendwelche Frauen reinstecken können!! Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich ko**en möchte, bei dem Gedanken!

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