Sächsische Landesbibliothek erwirbt wertvolles Weber-Autograph
Da dürfte es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Musikabteilung der Sächsischen Landesbibliothek leuchtende Augen gegeben haben, aber natürlich auch bei allen anderen, die sich beispielsweise singend und musizierend mit dem musikalischen Erbe der Stadt befassen: aus einem Privatbesitz konnte mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder die Reinschrift der „Jubel-Kantate“ von Carl Maria von Weber (1786-1826) erworben werden, die der Komponist 1818 anlässlich des 50. Regierungsjubiläums von König Friedrich August I. von Sachsen (1750-1827) komponierte.
Das Autograph diente Weber auch als Dirigier-Partitur und ist von besonderem Wert nicht nur aufgrund der Ergänzung der dresdenbezogenen Weber-Sammlung der SLUB, zu der weiterhin Handschriften der Oper „Euryanthe“, der Oberon-Ouvertüre und der Oper „Peter Schmoll“ gehören. Für den bereits veröffentlichten entsprechenden Band der Weber-Gesamtausgabe können nun wertvolle Ergänzungen oder Verifizierungen vorgenommen werden. Und auch die Quellensammlung zu den Feierlichkeiten für das Regierungsjubiläum des Königs hat damit einen bedeutenden Mosaikstein gewonnen, denn die SLUB verwahrt außer den Noten, zu denen auch das nicht zur Kantate zugehörigen Autograph der Jubel-Ouvertüre ebenfalls aus Webers Hand gehört, zahlreiche weitere Dokumente. Dazu gehören die offizielle Festbeschreibung, Textbücher, Festgedichte sowie Andachts- und Dankgebete, aber auch Predigten, Programme von Vorfeiern oder Liedkompositionen.
In den Staatlichen Kunstsammlungen lassen sich zudem noch Münzen und Medaillen zu diesem Ereignis betrachten. Somit kann das Ereignis auch kulturgeschichtlich betrachtet und im Kontext zu den etwa ausgiebig gewürdigten früheren „Planetenfesten“ auch in der Entwicklung der Stadtgeschichte eingeordnet werden.
Das Regierungsjubiläum hatte für den seit einem Jahr im Amt befindlichen Hofkapellmeister Carl Maria von Weber „Arbeit bis über die Ohren zur Folge“, wie er noch im August 1818 dem Hofrat Rochlitz in Leipzig mitteilte, um ihn allerdings ein paar Sätze später zu fragen, ob er nicht die fragliche Kantate gleich noch im Gewandhaus unterbringen könne. In Dresden wurde die Jubel-Kantate in einem zur Nachfeier veranstalteten Benefizkonzert in der Neustädter Dreikönigskirche mit rund 250 Instrumentalisten und Sängern „des deutschen und italienischen Theaters, der Musikchöre derselben, sämmtlicher hiesiger höhern Stadtschulen und kunstfertiger Dilettanten“ (so ein zeitgenössischer Bericht) am 23. September 1818 uraufgeführt – „es war ein durchschlagender Erfolg, zog ein großes Publikum an und spielte einen beträchtlichen Gewinn für die Armen ein“, so die SLUB in ihrer Mitteilung über den Erwerb der Partitur.
Interessant ist die Partitur auch, weil Weber die Kantate, deren ursprünglicher Text von Friedrich Kind, dem Librettisten des „Freischütz“ stammte, später für Aufführungen jenseits der Feierlichkeiten in Sachsen durch Amadeus Wendt als „Ernte- und Friedensfeier“ umtextieren ließ. Und es gibt sogar eine dritte, englische Fassung unter dem Titel „The Festival of Peace“, die Weber zehn Tage vor seinem Tod 1826 in London aufführte. Die Weber-Sammlung der SLUB war damit pünktlich zum Präsentationstermin des Autographs auch online zugänglich – im Bereich der Digitalisierung von Musikalien ist die SLUB bundesweit ohnehin eine der führenden Bibliotheken, teilte die Kulturstiftung der Länder mit.
Es sind damit auch gute Voraussetzungen geschaffen, um das nicht gerade übermorgen, aber in wissenschaftlichen Dimensionen doch recht bald anstehende Weber-Jubiläum im Jahr 2026 angemessen zu würdigen. Und natürlich bedarf es dafür auch Weber-Fans, die sich der lange nicht aufgeführten und – bis auf einen Bearbeitungsversuch von Webers später geschriebener, unvollendeten Oper „Die drei Pintos“ durch Gustav Mahler, bei dem sich dieser auch bei einem Chor aus der Jubelkantate ‚bediente‘ – noch nicht auf Tonträgern eingespielten Jubel-Kantate annehmen. Zu hoffen bleibt, dass Sängerkehlen möglichst bald wieder allen Grund und auch die allfällige Genehmigung dazu erhalten, sich mit solchen Werken zu öffentlich zu äußern, denn so wunderschön die Note auch nun in der Bibliothek anzusehen ist: es ist Musik, die zum Klingen gebracht werden will.
Fotos: Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
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